Low Vision
Bedeutung von Low Vision
Der Begriff “Low Vision” bedeutet: “eingeschränkt Sehfähig” oder “eingeschränktes Sehen”.
Viele Erkrankungen der Augen führen zu einer Verminderung der Sehschärfe. Vergrößernde Sehhilfen haben die Aufgabe, den Abfall der Sehschärfe durch Vergrößerung der Bilder auf der Netzhaut zu kompensieren. Als Spezialisten haben wir die Möglichkeit, sehbehinderte Menschen, bei denen die normale Brille bzw. Kontaktlinse nicht mehr ausreicht, mit Hilfe entsprechender optisch oder elektronisch vergrößernden Hilfsmittel zu versorgen.
Entscheidend für jede Versorgung ist den Grad der Behinderung festzustellen. Hierzu wird die Ausgangssehleistung und damit der sog. Vergrößerungsbedarf ermittelt. Zur Wiederherstellung einer Lesefähigkeit wird eine Sehleistung von Visus 0,4 benötigt. Von der vorhanden Sehleistung kann somit auf die notwendige Vergrößerung bezogen werden. Jede Ermittlung stellt für den Betroffenen eine sehr große Belastung dar, da die Sehbeurteilung unvergleichbar schwierig ist, als bei einem Normalsichtigen. Es ist ferner wichtig, dass die zu versorgende Person mit einer ihr vertrauten und betreuten Person die Termine wahrnimmt. Eine spätere, in den eigenen Räumen durchzuführende Ausübung am Gerät erfolgt leichter durch diese Unterstützung. Gleichzeitig wird erst im gemeinsamen Erkennen der eingeschränkten Sehleistung, den nahestehenden Personen bewusst, was es heißt entsprechend schlecht zu sehen.
Im Rahmen der Versorgung werden auf die Bedürfnisse, das Einsatzgebiet und die Wünsche der zu versorgenden Person eingegangen. Es ist mehr als wichtig, jedes der empfohlenen Geräte auch Zuhause zu testen. Insbesondere dann, wenn es sich um Geräte wie elektronisch vergrößernde Sehhilfen handelt, bei denen sich die Handhabung nur langsam aneignen lässt. Damit wird gesichert, dass eine kostspielige Versorgung gerechtfertigt abgegeben werden kann.
Unser Wissen und Verständnis für die Sicherheit des Betroffenen
Nachstehend sind kooperative Hersteller für vergrößernde Sehhilfen aufgeführt: